GrundfähigkeitsversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die Grundfähigkeitsversicherung ist insbesondere für Personen ohne Berufsabschluss wie Hausfrauen, Hausmänner, Studenten, Kinder, Jugendliche etc. eine solide Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bei dieser Vorsorgeversicherung besteht eine rechtliche Nähe zur Unfallversicherung, da der Eintritt des Leistungsfalles nicht davon abhängt, wann und ob ein bestimmter Beruf noch ausgeübt werden kann.
Die privaten Versicherungen sichern hierbei den Versicherungsnehmer nur für den Fall ab, dass dieser allgemeine Sinnesfähigkeiten oder motorische Fertigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen, Greifen usw. durch Unfall Krankheit verloren hat.
Zur objektiven Beurteilung eines etwaigen Leistungsfalles werden vor Vertragsabschluss von der Versicherungsgesellschaft zwei unterschiedliche Fähigkeitenkataloge (A und B) erstellt. Der Leistungsfall tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer mindestens zwölf Monate nicht fähig war, eine jeweils bestimmte Anzahl von Fähigkeiten, die in den Katalogen A
Der nächste Begriff ist
Grundeigentümer Haftung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Grundfähigkeitsversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|