GrundpflegeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Mit Grundpflege werden grundlegende, gewöhnliche und alltägliche Pflegebedürfnisse bezeichnet. Sie beinhaltet Elemente der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die regelmäßig von dem Pflegebedürftigen benötigt werden. Im Bezug auf Pflegeversicherungen ist der Bedarf an Grundpflege bedeutend für die Einstufung in die Pflegestufen.
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Grundstücksbestandteile / Wohngebäude.
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