Grundstücksbestandteile / Wohngebäude


Grundstücksbestandteile / Wohngebäude

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Lexikon-Eintrag:

Grundstücksbestandteile sind alle unbeweglichen Sachen, die mit dem Grundstück dauernd und fest verbunden sind. So zählen vor allem Wohngebäude zu den Grundstücksbestandteilen. Flächen und Einrichtungen, die selbst zum Grundstück gehören, wie z. B. Mauern, Einfriedungen, Zäune, Hundezwinger, Beleuchtungsanlagen, Wäsche- und Teppichstangen, Carports und Garagen zählt man ebenfalls zu den Grundstücksbestandteilen.

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