Gruppenlebensversicherung


Gruppenlebensversicherung

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Eine Gruppenlebensversicherung bietet Firmen, Vereinen und Verbänden die Möglichkeit, für ihre Arbeitnehmer bzw. Mitglieder Lebensversicherungen abzuschließen. Durch den geringen Verwaltungsaufwand entstehen Kostenvorteile, die an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden. Für eine Gruppenlebensversicherung werden mindestens zehn natürliche Personen (bei einem Verein hundert natürliche Personen) benötigt, die für das Unternehmen tätig sind. Von diesen müssen mindestens 50% versichert sein.

Der nächste Begriff ist Gruppenprophylaxe.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Gruppenlebensversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.