GruppenlebensversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Gruppenlebensversicherung bietet Firmen, Vereinen und Verbänden die Möglichkeit, für ihre Arbeitnehmer bzw. Mitglieder Lebensversicherungen abzuschließen. Durch den geringen Verwaltungsaufwand entstehen Kostenvorteile, die an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden. Für eine Gruppenlebensversicherung werden mindestens zehn natürliche Personen (bei einem Verein hundert natürliche Personen) benötigt, die für das Unternehmen tätig sind.
Von diesen müssen mindestens 50% versichert sein.
Der nächste Begriff ist
Gruppenprophylaxe.
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