GruppenunfallversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unter einer Gruppenunfallversicherung versteht man eine freiwillige soziale Leistung seitens des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer. Sie ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Diese tritt nur bei Arbeitsunfällen und Unfällen auf dem Weg zur Arbeit ein, wohingegen die Gruppenarbeitsversicherung flexibler gestaltbar ist und Schutz rund um die Uhr an jedem Ort der Welt bietet.
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Gruppenversicherung.
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