GruppenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Gruppenversicherung bezeichnet einen gemeinsamen Versicherungsvertrag für eine bestimmte Personengruppe. So ist es nicht unüblich, dass große Firmen ihre Arbeitnehmer gegen Unfälle versichern oder eine zusätzliche Rentenversicherung abschließen.
Eine andere Form im privaten Bereich ist z.B. die Familienversicherung in der Krankenkasse.
Der nächste Begriff ist
GSG.
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