HäuslicheKrankenpflegeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Im Gegensatz zur häuslichen Pflege als ehemalige Leistung der Pflegeversicherung, die am 01.04.1995 vom Gesetzgeber abgeschafft wurde, ist die häusliche Krankenpflege eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist in §37 SGB V kodifiziert und wird als Sachleistung erbracht.
Wenn es zur ärztlichen Behandlung zusätzlich erforderlich ist, um die höheren Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu reduzieren, wird in der Regel vom behandelnden Arzt häusliche Krankenpflege verordnet, falls der Patient (oder ein etwaiger Angehöriger) infolge seiner Krankheit
die notwendigen Verrichtungen im Haushalt nicht selbst vornehmen kann.
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HäuslichePflegehilfe.
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