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Lexikon-Eintrag:Unter häuslicher Pflegehilfe versteht man Personen, die im Allgemeinen spezielle Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung anbieten. Finanziert wird eine solche Pflegehilfe durch Pflegekassen, wobei die Beträge hier in drei Pflegestufen unterteilt sind. Die weiteren Aufgaben der Pflegehilfe bestehen darin, eventuell benötigte Medikamente zu besorgen und diese dem Patienten zu verabreichen oder z.B. die Zimmertemperatur zu regulieren. In Einzelfällen ist auch eine Betreuung über Nacht möglich.
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Haftpflicht.
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