Höhere GewaltWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt. Dies setzt voraus, dass das Ereignis seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und dass es weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung). Ereignisse, die zu der höheren Gewalt zählen sind beispielsweise Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Unwetter, aber auch Streiks, Terrorismus und Verkehrsunfälle.
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