HörgeräteversorgungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Hörgeräteversorgung wird durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt (HNO) verordnet. Nach der Genehmigung wird extra für die entsprechende Person bei einem Hörgerätakustiker das ideale Gerät gefunden.
Dieses wird nochmals fachärztlich überprüft und bescheinigt.
Daneben gibt es den verkürzten Versorgungsweg. Dabei werden durch den HNO-Arzt passgenaue Hörgeräte direkt angefordert.
Der nächste Begriff ist
Hörhilfen.
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