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Lexikon-Eintrag:Unter einem Versicherungsfall versteht man in der Haftpflicht-Versicherung den Vorgang, der Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Versicherten nach sich zieht. Für die Allgemeine Haftpflichtversicherung ist vor allem das sogenannte Schadenereignis von großer Bedeutung, also das Ereignis, durch das der Dritte geschädigt wurde und für das der Verursacher haftet.
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