HaftpflichtversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Haftpflichtversicherung ist ein Vertrag, welcher den Versicherer dazu verpflichtet Schadensersatzansprüche des Versicherten auszugleichen. Der Versicherte hat Anspruch auf Leistungen des Versicherers wenn er seine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt und somit einer dritten Person Schaden zufügt. Die Haftpflichtversicherung bietet bei unberechtigten Forderungen eines Geschädigten zusätzlich einen passiven Rechtsschutz und ergänzt somit die Rechtsschutzversicherung.
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Haftpflichtversicherung - Angehörige.
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