Haftpflichtversicherung - AngehörigeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Durch die Haftpflichtversicherung sind Schäden abgedeckt, die Dritten durch den Versicherungsnehmer oder seine Angehörigen zugefügt werden. Zu den Angehörigen in der Privathaftpflicht zählen die Ehepartner oder die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner sowie deren Kinder, wobei kein Unterschied zwischen leiblichen, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekindern gemacht wird. Die Kinder sind auch dann mitversichert, wenn sie zu Zwecken der Ausbildung (z.B. Erststudium) oder zum Zivil- oder Wehrdienst vorübergehend nicht im Haushalt ihrer Eltern wohnen. Ihr Versicherungsschutz endet erst, wenn sie einen eigenen Haushalt gründen, z.B. nach Heirat oder nach Beendigung der ersten Berufsausbildung.
Auch andere Personen, die sich bis zu einem Zeitraum von 1 Jahr im Haushalt befinden (z.B. Hauspersonal, Austauschschüler oder Au-pair-Mädchen)sind mitversichert.
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Haftpflichtversicherung - Beschwerdestatistik.
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