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Lexikon-Eintrag:Dieser versicherungstechnische Fachbegriff ist speziell für den Sektor der sog. nichtproportionalen Rückversicherungen relevant (Schadenexzedenten-Rückversicherung).
Im Unterschied zu einer proportionalen Rückversicherung, bei der stets ein quotales Fixum der Sache rückversichert wird, ist eine nichtproportionale Rückversicherung immer auf die Höhe des tatsächlich eingetretenen Schadens ausgerichtet.
Hierbei muss der Rückversicherer jedoch aus wirtschaftlichen Erwägungen und im Rahmen eines von ihm tragbaren finanziellen Risikos ganz selbstverständlich Schadensgrenzen setzen. Ebenso ist auch eine vertraglich zu vereinbarende Limitierung bezüglich der bei einem eintretenden Leistungsfall von dem Versicherer maximal zu tragenden Entschädigung anzusetzen.
Letzteres wird nun innerhalb der Terminologie der Rückversicherer als sog. Haftstrecke bezeichnet.
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