HaftungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Haftung ist rechtlich gesehen das Einstehenmüssen für eine Schuld. Auf den Versicherungsbereich bezogen ist es das Einstehen für einen Schaden, den man einem Dritten zufügt. Dieser Schaden würde z.B. von einer Haftpflichtversicherung übernommen werden. Man ist in der Haftung, wenn man jemandem einen Schaden zufügt, dabei ist man evtl. zur Leistung eines Schadensersatzes verpflichtet.
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Haftung für Dritte.
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