Haftung für DritteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Haftung für Dritte, die im HGB § 462 explizit geregelt ist, kann mit entsprechenden Versicherungen weitgehend ausgeschlossen werden. Zu der Versicherungsgruppe, die sich mit dem Thema Haftung für Dritte beschäftigt, gehören vornehmlich die Schadensversicherungen wie Transportversicherung, Haftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung.
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Haftungsrecht.
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