HaftungsrechtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unter das Haftungsrecht fällt - vereinfacht erklärt - im privatrechtlichen Bereich die Übernahme eines entstandenen Schadens durch einen Dritten, also einer Versicherung. Das Haftungsrecht ist in Europa für viele Bereiche einheitlich geregelt. Es wird somit sichergestellt, dass Ansprüche, die durch Schäden oder auf anderem Wege entstehen, geltend gemacht werden können.
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Hagelversicherung.
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