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Lexikon-Eintrag:Beim Halter eines Fahrzeuges handelt es sich um die natürliche oder juristische Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen, d.h. registriert wurde. Die bei der Zulassung gemachten Angaben dienen zur Ermittlung des Fahrzeughalters im Schadens- bzw. Versicherungsfall. Halter und Fahrer eines Fahrzeuges müssen aber keinesfalls identisch sein.
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Halterhaftung.
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