HalterhaftungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Geht von einer Sache eine Gefahr aus, haftet der Halter anderen gegenüber für Schäden, die durch diese Sache entstehen. Tiere werden in diesem Fall einer Sache gleichgestellt. Die Halterhaftung ist gesetzlich geregelt, damit auch die Besitzer einer Gefahrenquelle für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden können.
Der nächste Begriff ist
Hamburg - Münchener Krankenkasse.
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