HausärztlicheVersorgungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die hausärztliche Versorgung ist durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geregelt. Die Bestimmungen umfassen die Betreuung eines Patienten durch einen Hausarzt. Der Patient wird in Kenntnis seines häuslichen und sozialen Umfelds behandelt und therapiert. Für die Versorgung geeignet sind Ärzte ohne Gebietsbezeichnung und Allgemeinmediziner
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Hausrat / Hausratversicherung.
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