Hausgehilfin


Hausgehilfin

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Lexikon-Eintrag:

Eine Hausgehilfin unterstützt einen Haushalt bei dessen Führung und gilt als Arbeitnehmer. Demzufolge ist die Arbeit als Hausgehilfin - insofern sie nicht als geringfügige Beschäftigung ausgewiesen wurde - sozialversicherungspflichtig. Es können steuerliche Geltendmachungen vom Arbeitgeber erhoben werden. Es steht dem Arbeitgeber frei, ob die Hausgehilfin in seine Krankenversicherung mit eingeschlossen werden soll, oder nicht.

Der nächste Begriff ist Hausgewerbetreibende.

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