Haushaltsführungsschaden


Haushaltsführungsschaden

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Lexikon-Eintrag:

Ist eine Person durch einen nicht selbst verschuldeten Unfall unfähig, den eigenen Haushalt selbst zu führen, so spricht man von einem Haushaltsführungsschaden. Der Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Haushaltsführung besteht auch dann, wenn der Geschädigte den Haushalt noch teilweise führen kann bzw. ihn durch jemanden führen lässt, der dies unentgeltlich tut.

Der nächste Begriff ist Haushaltshilfe.

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