Haushaltshilfe


Haushaltshilfe

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Lexikon-Eintrag:

Ein gesetzlich Krankenversicherter kann eine Haushaltshilfe beantragen, wenn im Haushalt des Versicherten ein Kind unter 14 Jahren lebt und der Versicherte aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, seinen Haushalt selbst zu führen und niemand sonst im Haushalt lebt, der die Arbeiten erledigen könnte. Dies gilt auch bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Behandlungen wie beispielsweise einer Chemotherapie.

Der nächste Begriff ist Haushaltsscheck.

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