Haushaltsscheck -Übernahme AN-BeitraganteileWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Sollte ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen, kann der Arbeitgeber bei der Krankenkasse einen Haushaltsscheck beantragen, um die Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu übernehmen. Dies gilt für einen Arbeitnehmer, der in einem Haushalt beschäftigt ist. Der Scheck muss von beiden Parteien unterschrieben werden und das Gehalt des AN sollte 767,- € nicht überschreiten.
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Haushaltsscheck - Verfahren.
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