Haushaltsscheck - BeiträgeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unter dem Haushaltsscheck versteht man einen Vordruck, mit dem Arbeitnehmer, die in privaten Haushalten geringfügig beschäftigt werden, zur Sozialversicherung vereinfacht angemeldet werden können. Die Minijob-Zentrale berechnet eigenständig die vom Arbeitgeber zu zahlenden Nebenkosten wie Sozialversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und eventuell anfallende Steuergelder und stellt diese Kosten halbjährlich in Rechnung.
Der nächste Begriff ist
Haushaltsscheck- Beschäftigte im Privathaushalt.
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