Haushaltsscheck - Form undInhaltWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Haushaltsscheck bezeichnet man einen Vordruck zur An- bzw. Abmeldung von Minijob-Arbeitnehmern für die Sozialversicherung. Er dient als Grundlage zur Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Umlagen und gilt gleichzeitig als Einzugsermächtigung für die Abbuchung der fälligen Beträge. Der Haushaltsscheck besteht aus einer Seite für die Minijob-Zentrale und jeweils einer Durchschrift für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Arbeitnehmers bzw. Arbeitgebers, Informationen zu Mehrfachbeschäftigungen des Arbeitnehmers und der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse sowie die Kennzeichnung über den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der nächste Begriff ist
Haushaltsscheck -Geringfügig Beschäftigte.
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