Haushaltsscheck - SteuernWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sofern er im Privathaushalt geringfügig Beschäftigte angestellt hat, diesen Haushaltsscheck zu nutzen. Bei diesem müssen nur wenige Angaben gemacht werden. Zu melden ist lediglich: Beginn der Beschäftigung und der gezahlte Lohn. Der Arbeitgeber sowie die Angestellten müssen diesen Haushaltsscheck unterzeichnen.
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Haushaltsscheck -Übergangsfälle 01.04.2003.
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