Haushaltsscheck -Geringfügig BeschäftigteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck, mit dem private Arbeitgeber die geringfügig Beschäftigten in ihrem Haushalt bei der Sozialversicherung anmelden können. Der Vorteil an diesem vereinfachten Verfahren ist, dass die Arbeitgeber nur noch mit einer einzigen Stelle abrechnen müssen, mit der Minijob - Zentrale, die seit Juli 2007 bei der Knappschaft-Bahn-See angesiedelt ist. Die Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten lediglich an- bzw. abmelden, alle weiteren Arbeitsgänge erledigt die Minijob-Zentrale. Diese zieht die fälligen Beiträge einmal im Halbjahr ein.
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Haushaltsscheck - Steuern.
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