Haushaltsscheck -Verfahren beim ArbeitgeberWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Wer in seiner privaten Wohnung einen Minijobber beschäftigt, hat als Arbeitgeber die Pflicht, dies bei der Minijob-Zentrale zu melden. Für die An- und Abmeldung ist der sogenannte "Haushaltsscheck" auszufüllen. Dieses Formular dient auch als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für den Minijobber.
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Haushaltsscheck -Verfahren Bundesknappschaft.
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