HaustürgeschäftWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Haustürgeschäft ist ein Vertrag, der zwischen einem unangemeldet erscheinenden Unternehmer, i.d.R. einem Vertreter, und einem Verbraucher abgeschlossen wird. Der Begriff wird für alle Verträge angewendet, die im öffentlichen Raum abgeschlossen werden, also auch auf der Straße, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmmitteln, bei sog. Kaffeefahrten etc. sowie tatsächlich an der Haustür. Für Haustürgeschäfte gilt ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht.
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