HauswirtschaftlicheVersorgungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört laut Sozialgesetzbuch(SGB)XI zur häuslichen Pflege. Sie ist abhängig von der Pflegestufe des Betroffenen und wird durch die Pflegekasse getragen.
Sie umfasst Einkauf und Zubereitung von Lebensmitteln, Beschaffung von Reinigungsmitteln und Wohnungsreinigung, waschen und wechseln der Wäsche bzw. Kleidung und den Einkauf von Körperpflegeartikeln. Sie kann von den Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt werden.
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Hauswirtschaftshilfe.
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