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Lexikon-Eintrag:Versicherte haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, sofern sie den Haushalt nicht mehr eigenständig regeln können. Meistens besteht der Bedarf für eine Haushaltshilfe bei längerem Krankenhausaufenthalt oder Reha-Maßnahmen. Auch werden die Kosten übernommen, wenn eine Mutter mit ihrem Kind zusammen im Krankenhaus aufgenommen wird. Jedoch müssen pro Tag 10% der Kosten selbst getragen werden.
Der nächste Begriff ist
Haverie-grosse.
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