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Lexikon-Eintrag:Die sogenannte Haverie grosse bezeichnet im Seeversicherungsrecht alle Schäden und Aufwendungen, die bei Eintritt eines Schadens oder einer außegewöhnlichen Gefahrenlage auf See im Rahmen von Rettungs- oder Bergungsmaßnahmen entstehen können. Beispiel: Schlepplohn, Seewurf von Decksladung, Leichterung des Schiffes nach Strandung etc. Gesetzlich geregelt ist dies im 7. Abschnitt des Handelsgesetzbuches (HGB §§ 700 - 739).
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