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Lexikon-Eintrag:Nach einer staatlich geregelten Ausbildung und nach erfolgreicher Prüfung darf die geschützte Berufsbezeichnung Hebamme geführt werden. Hebammen unterstützen Schwangere in allen Phasen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts. Neben der eigentlichen Geburtsarbeit können Hebammen vor der Geburt Geburtsvorbereitungskurse geben, in gewissen Grenzen statt eines Frauenarztes Vorsorgeuntersuchungen durchführen und Schwangere in allgemeinen Fragen beraten. Nach der Geburt übernehmen sie die häusliche Nachsorge von Mutter und Kind.
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Hebammenhilfe.
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