Heil- und HilfsmittelrichtlinienWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:In den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien sind die Grundsätze der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung geregelt. Diese werden durch den Bundesausschuss der Ärzte in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen erstellt und enthalten genaue Definitionen sämtlicher Heil- und Hilfsmittel sowie eine Auflistung der Mittel, die von den Krankenkassen im Bedarfsfall übernommen werden müssen.
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Heil- und Kostenplan.
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