HeilpraktikerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus, sie besitzen keine ärztliche Approbation. In Deutschland ist die Berufsbezeichnung Heilpraktiker geschützt. Heilpraktiker haben das Recht, Leute gegen Entgelt zu Heilzwecken zu behandeln. Sie arbeiten nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammen und es ist ihnen nicht gestattet, verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verordnen.
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Heilpraktiker inder PKV.
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