Heimunterbringung


Heimunterbringung

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Lexikon-Eintrag:

Die Heimunterbringung steht als Überbegriff für die Unterbringung in einem Heim aufgrund körperlicher- oder geistiger Behinderung, oder Gebrechlichkeit. Für Steuerpflichtige im erwerbsfähigen Alter stellen Heimkosten außergewöhnliche Aufwendungen dar und sind daher steuerlich abzugsfähig. Für betagte Bürger gelten diese Aufwendungen als Kosten der allgemeinen Lebensführung und können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

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