HilfloseWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Als hilflos im versicherungsrechtlichen Sinn wird eine Person bezeichnet, die dauerhaft für alltägliche gewöhnliche Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen, Hilfe einer anderen Person benötigt. Diese Einschränkung muss in großem Umfang die gewöhnlichen Tätigkeiten betreffen, damit dieser Status anerkannt ist. Diese Einschätzung ist wichtig für den Antrag und Einsatz einer Betreuung durch Pflegepersonal und die Übernahme der dadurch anfallenden Kosten durch eine Pflegeversicherung.
Der nächste Begriff ist
Hilfsmittel.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Hilflose weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|