Hilflose


Hilflose

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Lexikon-Eintrag:

Als hilflos im versicherungsrechtlichen Sinn wird eine Person bezeichnet, die dauerhaft für alltägliche gewöhnliche Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen, Hilfe einer anderen Person benötigt. Diese Einschränkung muss in großem Umfang die gewöhnlichen Tätigkeiten betreffen, damit dieser Status anerkannt ist. Diese Einschätzung ist wichtig für den Antrag und Einsatz einer Betreuung durch Pflegepersonal und die Übernahme der dadurch anfallenden Kosten durch eine Pflegeversicherung.

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