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Lexikon-Eintrag:Unter Hilfsmitteln versteht man solche, die den Patienten dazu dienen, Behinderungen auszugleichen oder eine Behandlung zu unterstützen. Zu diesen Hilfsmitteln gehören u.a. Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel sowie Hilfsmittel zum Sehen und Hören. Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf solche Hilfsmittel und bekommen sie durch einen Arzt verordnet. Dabei übernehmen die Kassen nicht nur die Beschaffung solcher Hilfsmittel in Höhe der Festbeträge, sondern auch deren Reparatur und bedarfsmäßige Änderung. Auch eventuell entstehende Kosten bei der Ausbildung des Patienten zur Nutzung solcher Hilfsmittel werden durch die Kassen übernommen.
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Hilfsmittel inder PKV.
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