Hinreichende Aussicht auf Erfolg / RechtsschutzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Rechtsschutzversicherung versichert den Versicherungsnehmer gegen das Kostenrisiko, das diesem bei einem Rechtsstreit entsteht. Bevor die Versicherung jedoch eine Kostenübernahme zusagt, überprüft sie, ob der Versicherungsnehmer mit seinem Rechtsstreit eine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (ob er also gute Chancen hat, seinen Rechtsstreit zu gewinnen). Sieht sie diese Aussicht nicht, lehnt sie eine Übernahme der Kosten ab. Bei einer solchen Entscheidung kann der Versicherungsnehmer gegen seine Versicherung eine Deckungsklage erheben.
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Hinterbliebenen-Zusatzversorgung.
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