Hinterbliebenenrente / UnfallversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Hinterbliebenenrenten sind vor allem Witwen-, Witwer- und sogenannte Waisenrenten. Diese werden an die Hinterbliebenen gezahlt, wenn zum Beispiel ein Versicherter aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt. Hinterbliebenenrenten können sich erhöhen, wenn man eine Zusatzversicherung abschließt. Jedoch dürfen diese Renten zusammen 80% des Jahresarbeitsverdienstes nicht überschreiten, da diese sonst gekürzt werden.
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