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Lexikon-Eintrag:Mit der sog. Hinterbliebenenversorgung ist die Rente auch nach dem Ableben des Ehepartners gesichert. Es sind jedoch Einschränkungen vorhanden, so zum Beispiel die Abhängig vom Alter des Hinterbliebenen, des derzeitigen oder ehemaligen Berufsstandes sowie das Datum der Eheschließung. Es können maximal 60% der vorherigen Rente ausgezahlt werden.
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Hinterbliebenenzusatzversorgung.
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