Hohe HandWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Mit der hohen Hand ist die Staatsgewalt gemeint; durch sie können z. B. Sachgegenstände annektiert oder sanktioniert werden, wenn ein Schadensverursacher nicht fähig ist, finanziell für den angerichteten Schaden aufzukommen. In den meisten Versicherungen wird keine Erstattung für Schäden bzw. Verluste durch die hohe Hand angeboten.
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Homöopathie.
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