HonorarWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Privatpatienten erhalten generell immer für die erbrachte Behandlung erstmal eine Honorarabrechnung Ihres Arztes. Diese kann dann vom Patienten bei der zuständigen privaten Krankenkasse eingereicht werden. Bei den Kassenpatienten wird das Honorar für eine Behandlung direkt vom Arzt mit der Versicherung abgerechnet.
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Honorarvereinbarung.
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