HonorarvereinbarungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Honorarvereinbarung oder abweichende Vereinbarung ist bei allen Berufsgruppen möglich, deren Honorare im Allgemeinen durch Gebührenordnungen festgelegt sind. Im Versicherungswesen spielt dies insbesondere insoweit eine Rolle, als eine Versicherung nicht verpflichtet ist, eine Honorarvereinbarung anzuerkennen, sondern diese Kosten u.U. nur in Höhe der in der Gebührenordnung festgelegten Sätze übernehmen muß.
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Honorarverteilungsmaßstab.
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