Honorarverteilungsmaßstab


Honorarverteilungsmaßstab

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Lexikon-Eintrag:

Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM), heutzutage Honorarverteilungsvertrag (HVV) genannt, regelt die Verteilung von Honoraren an Ärzte und Zahnärzte. Diese Verteilung wird durch die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorgenommen. Die Umbenennung in Honorarverteilungsvertrag erfolgte Mitte 2004, da die Honorarverteilung seitdem nicht mehr durch die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen festgesetzt, sondern zwischen den Krankenkassenverbänden und jeder einzelnen Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung vertraglich vereinbart wird.

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