HonorarverteilungsmaßstabWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM), heutzutage Honorarverteilungsvertrag (HVV) genannt, regelt die Verteilung von Honoraren an Ärzte und Zahnärzte. Diese Verteilung wird durch die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorgenommen. Die Umbenennung in Honorarverteilungsvertrag erfolgte Mitte 2004, da die Honorarverteilung seitdem nicht mehr durch die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen festgesetzt, sondern zwischen den Krankenkassenverbänden und jeder einzelnen Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigung vertraglich vereinbart wird.
Der nächste Begriff ist
Hotelkosten / Hausratversicherung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Honorarverteilungsmaßstab weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|