Hotelkosten / HausratversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Sollte durch einen eingetretenen Schaden, die eigene Wohnung unbewohnbar sein, übernimmt die Hausratsversicherung die Kosten für eine Hotel- oder hotelähnliche Unterbringung. Die Kostenübernahme erfolgt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Wohnung des Versicherungsnehmers wieder bewohnbar ist. Die Höhe der Entschädigung ist allerdings auf einen vertraglich festgelegten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Der nächste Begriff ist
Household Contents Insurance.
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