IKK


IKK

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Der Begriff IKK steht im deutschen Versicherungswesen für Innungskrankenkasse. Derzeit gibt es acht regional aktive Innungskrankenkassen in Deutschland, die zum Teil aber auch überregional tätig sind. Ursprünglich waren die Innungskrankenkassen selbstständige Gesellenorganisationen mit gewerkschaftlichen Aufgaben, ausschliesslich in der Handwerksindustrie. Später implementierten diese Organisationen auch Krankenkassenaufgaben, wurden ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Bundesrepublik Deutschland, und sind heutzutage eine frei wählbare Krankenkasseninstitution, auch für nicht in der Handwerksindustrie Beschäftigte. Die Innungskrankenkassen sind ein wichtiger Versicherungsträger der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit aussergewöhnlichem Mitgliederwachstum, einer Mitgliederschaft von über 5 Millionen Versicherten und über 470 Geschäftsstellen. Kontakt zu Geschäftsstellen und weitere Informationen findet man auf der Homepage des Bundesverband der Innungs

Der nächste Begriff ist IKK Baden-Württemberg.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu IKK weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.