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Lexikon-Eintrag:Der Begriff IKK steht im deutschen Versicherungswesen für Innungskrankenkasse.
Derzeit gibt es acht regional aktive Innungskrankenkassen in Deutschland, die zum Teil aber auch überregional tätig sind. Ursprünglich waren die Innungskrankenkassen selbstständige Gesellenorganisationen mit gewerkschaftlichen Aufgaben, ausschliesslich in der Handwerksindustrie. Später implementierten diese Organisationen auch Krankenkassenaufgaben, wurden ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Bundesrepublik Deutschland, und sind heutzutage eine frei wählbare Krankenkasseninstitution, auch für nicht in der Handwerksindustrie Beschäftigte.
Die Innungskrankenkassen sind ein wichtiger Versicherungsträger der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland mit aussergewöhnlichem Mitgliederwachstum, einer Mitgliederschaft von über 5 Millionen Versicherten und über 470 Geschäftsstellen.
Kontakt zu Geschäftsstellen und weitere Informationen findet man auf der Homepage des Bundesverband der Innungs
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