Immobilien und Kapitallebensversicherung


Immobilien und Kapitallebensversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Hiermit ist gemeint, dass man die Immobilie durch eine Kapitallebensversicherung mitfinanziert. Konkret wird die Versicherungsleistung zur Tilgung des Darlehens am Ende der Laufzeit verwendet. Sollte der Darlehensnehmer vorzeitig versterben, kann die Versicherungsleistung im Todesfall zum Ausgleich der noch bestehenden Darlehensforderung genutzt werden.

Der nächste Begriff ist Immobilienfonds / Rechtsschutz.

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