Implantatgestützter ZahnersatzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein implantatgestützter Zahnersatz besteht aus fest im Mundraum verankerten Implantaten, die mit Kronen oder Brücken besetzt werden können. Versicherte bekommen einen Zuschuss (§ 55 Abs. 1 SGB V) für die zahnärztliche Leistung, jedoch nicht für die Implantate, Implantataufbauten und Verbindungselemente. Diese müssen vom Versicherten selber bezahlt werden.
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